Geöffnete Ladeluke zum Gepräckraum.

Zusatzgepäck

Überschreitet Ihr Freigepäck die vorgegebenen Angaben wie Abmaße oder Gewicht, so wird dies als Zusatzgepäck behandelt. Hier erfahren Sie, was dies bedeutet und worauf Sie sich hier einstellen müssen.

Wann gilt mein Gepäck als Zusatzgepäck?
Ihr Gepäckstück wird dann als Zusatzgepäck betrachtet, wenn dieses
  • in der Economy Class schwerer als 23 kg ist,
  • in der Business Class schwerer als 30 kg ist,
  • in der First Class schwerer als 32 kg ist,
  • und/oder in seinen Maßen in Summe (Breite + Höhe + Tiefe) 160 cm überschreitet.

Allgemeine Informationen

Jedes Gepäckstück sollte vor der Abgabe am Flughafen mit Ihrem Namen und Telefonnummer versehen sein. Drucken Sie am besten hierzu ein Kontaktformular aus und legen Sie es ausgefüllt in Ihr Gepäckstück: Kontaktformular herunterladen.

Reisende, deren aufgegebenes Gepäck der erlaubten Anzahl entspricht, aber Gewicht und/oder Umfang überschreitet, oder die erlaubte Anzahl des aufgegebenen Gepäcks überschritten ist, werden Pauschalpreise1 berechnet.

Gebühren

Die Gebühren für sperrige Gepäckstücke sind abhängig von Ihrer Buchung, dem Flugziel und Ihrem Tarif.

Zusatzgepäck zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Aufgabegepäckmenge angerechnet. Wenn Ihr normales Reisegepäck einschließlich Zusatzgepäck die für Ihren Tarif geltende Menge bzw. das Maximalgewicht überschreitet, fallen für diese zusätzlichen Gepäckstücke Übergepäckgebühren an.

Es gibt keine festen Gebühren für Zusatzgepäck, bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Reiseberater.

Hinweise zu Gegenständen wie Fotoausrüstung oder Musikinstrumente

Foto- und Filmmaterial

Zu Ihrer Sicherheit kommen auf (deutschen) Flughäfen auf Empfehlung des Bundesinnenministeriums Durchleuchtungsgeräte zum Einsatz, diese können Foto- und Filmmaterial beschädigen. Deshalb empfehlen wir, Foto- und Filmmaterial im Handgepäck mitzuführen. Beachten Sie, dass dies auch für außerdeutsche Flughäfen zutrifft.

Wildtiere

Wir sind bemüht sich, den nicht nachhaltigen und illegalen Handel mit Wildtieren zu unterbinden. Es werden keine Ausnahmen geduldet, wenn es um den Transport von gefährdeten und bedrohten Arten, Jagdtrophäen oder anderen Produkten geht, die mit illegalen Wildtieraktivitäten in Verbindung stehen. Unser geschultes Personal stellt sicher, dass alle Dokumente und Transportbehälter sorgfältig überprüft werden.

Autokindersitze, Kinderwagen und Buggys

Kinderwagen, Buggys, Babybetten, Kindertragen und Autokindersitze werden ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Es können maximal zwei der genannten Gegenstände pro Kind transportiert werden.

Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig. Vom Flug ausgeschlossen sind Kinderwagen mit Sonderfunktion, wie z.B. Jogger, Fahrradanhänger oder Bollerwagen.

Musikinstrumente

Gegenstände, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), werden zur Beförderung in der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie uns im Voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen wurden. In einem solchen Falle ist die Beförderung dieses Sondergepäcks kostenpflichtig.

Rollstühle

Einen Rollstuhl, Rollator oder Ihre Krücken dürfen Sie mitnehmen. Der Transport dieser ist kostenlos. Bitte melden Sie vor Reiseantritt den Transport an. In der Regel erfolgt der Transport in der Kabine und muss nicht als Gepäck aufgegeben werden.

Zusatzgepäck schwerer als 32 kg

Gepäckstücke, die mehr als 32 kg wiegen, werden als Reisegepäck nicht akzeptiert. Sie können nur per Luftfracht versendet werden.