Handgepäck – Das können Sie mit in die Kabine nehmen
Hier erfahren Sie, was Sie in Ihr Handgepäck nehmen dürfen und wie groß es sein darf.
Um lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen zu vermeiden, reduzieren Sie Ihr Handgepäck bitte auf das Nötigste.
Allgemeine Informationen
Die Handgepäckbestimmungen hängen von Ihrer Reisedestination und dem gebuchten Tarif ab.
Aus Sicherheitsgründen ist das Boden- und Bordpersonal verpflichtet, nicht zulässige Gepäckstücke mit dem übrigen Gepäck im Laderaum zu verstauen. Zu großes oder zu schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgenommen und kostenpflichtig in den Frachtraum verladen. Die Gebühren hierfür sind höher als am Check-in-Schalter und können nur per Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihr Handgepäck das zulässige Gewicht überschreitet oder Sie mehr Gepäck mitführen, als Ihr Tarif erlaubt, werden am Check-in Übergepäckgebühren erhoben.
Um einen reibungslosen Einsteigevorgang, mehr Stauraum an Bord und einen pünktlichen Abflug zu gewährleisten, muss Ihr Handgepäck den Bestimmungen entsprechen. Deshalb überprüfen wir an den Abflughäfen Ihr Handgepäck auf die erlaubten Maße, Menge und Gewicht. Da der Stauraum in der Kabine begrenzt ist, kann es vorkommen, dass wir beim Besteigen des Flugzeugs auch regelkonformes Handgepäck in den Laderaum verladen.
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml transportiert werden. Alle Behälter müssen in einem durchsichtigen Plastikbeutel (max. 1 Liter) verstaut sein.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre persönlichen Gegenstände wie Wertsachen und Medikamente in die Kabine mitnehmen. Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Powerbanks oder E-Zigaretten, die Akkus und Batterien enthalten, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Handgepäckregeln für die einzelnen Reiseklassen
- Maße für Handgepäck: max. 55 x 40 x 23 cm
- Maße für faltbare Kleidersäcke: max. 57 x 54 x 15 cm
Zusätzliche Gepäckstücke
Folgende Gepäckstücke können Sie als Handgepäck kostenfrei mit in die Kabine nehmen:
- Ein weiteres kleines Gepäckstück wie z. B. eine Handtasche oder Laptoptasche (max. 30 x 40 x 10 cm).
- Pro Kind entweder einen Babytragekorb oder Kindersitz.
- Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder orthopädische Hilfsmittel.
Nicht zugelassene Gegenstände im Handgepäck
Es gibt Gegenstände, die Sie aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht als Handgepäck mitnehmen dürfen. Auf der Seite zu Gefahrgut erhalten Sie weitere Informationen über gefährliche Gegenstände im Handgepäck.
