Der Transport von gefährlichen Gegenständen unterliegt strengen Vorschriften, um die Sicherheit an Bord zu
gewährleisten. Dazu zählen auch persönliche elektronische Geräte und Batterien, da diese bei Beschädigung Hitze
erzeugen, kurzschließen und Feuer fangen können. Informieren Sie sich hier über die detaillierten Regelungen, welche
Gefahrengüter in welchen Gepäckstücken transportiert werden dürfen und unter welchen Bedingungen die Mitnahme von
persönlichen elektronischen Geräten und Batterien erlaubt ist.
Obergrenzen bei Batterien
Umrechnungshilfe der Batterieleistung:
Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
Die maximale Leistung einer Batterie darf 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät betragen. Ist diese größer, darf das diese nur im Handgepäck und mit voriger Anmeldung mitgenommen werden.
Wir halten uns vor das Mitführen dennoch zu untersagen. Bitte klären Sie dies rechtzeitig vor Ihrer Reise ab.
Folgende Symbole helfen einzuordnen, ob eine Mitnahme möglich ist oder nicht.
Darf im Handgepäck mitgeführt werden
Darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden
Darf im Freigepäck aufgegeben werden
Darf nicht im Freigepäck aufgegeben werden
Mitnahme am Körper zulässig
Muss für die Mitnahme angemeldet werden
Fehlen die Symbole zu Hand- oder Freigepäck, dann ist die Mitnahme nicht dort empfohlen. Beispiel: Gibt es kein
Symbol zum Freigepäck, dann empfehlen wir die Mitnahme im Freigepäck nicht.
Mitnahme
Bemerkung
Armbanduhr
Keine Angaben.
Drohnen
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Entfernen Sie die Batterie aus dem Gerät.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
eBook-Reader
Bei der Mitnahme im Freigepäck:
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
E-Zigaretten/E-Pfeifen
Die Verwendung oder das Aufladen an Bord ist verboten.
Die Geräte müssen während des gesamten Fluges verstaut bleiben.
Eine versehentliche Aktivierung darf nicht möglich sein.
Foto-/Videoausrüstung
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Entfernen Sie die Batterie aus dem Gerät.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Foto-/Videoausrüstung (über 100 Wh)
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Entfernen Sie ggf. die Batterie aus dem Gerät.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Gepäck-Tracker oder Elektronische Gepäckanhänger (EBTS)
Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh oder 0,3 g LC pro Lithium Batterie
Zugelassene Übertragungsfunktionen: Low Energy Übertragungsfunktionen wie z.B. Wi-Fi, UWB, Bluetooth oder RFID.
Der Tracker muss im Gepäckstück verstaut sein, um Beschädigungen zu vermeiden.
Gepäck mit elektronischem Gepäckanhänger (EBTS) mit Routing-Anzeige z.B. BAGTAG- oder Rimowa Smart Bags usw., die anstelle eines gedruckten Thermo-Gepäckanhängers verwendet werden, sind im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt.
Kinderspielzeug
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Laptop/Tablet
Bei der Mitnahme im Freigepäck:
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Entfernen Sie, wenn möglich, die Batterie aus dem Gerät.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Lötkolben
Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
Batterien und Heizelemente müssen in tragbaren elektronischen Geräten, welche extreme Hitze produzieren können, durch Entfernung des Heizelementes, der Batterie oder anderer Komponenten isoliert werden.
Es gelten die Vorschriften zur Beförderung von losen Batterien oder tragbaren elektronischen Geräten mit eingesetzten Batterien.
Leistungsbeschränkung Lithium Batterien: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät
Leistungsbeschränkung auslaufsichere Nassbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät
Bitte schicken Sie uns bis spätestens 48h vor Abflug zur Voranmeldung und medizinischen Prüfung die Details zu Ihrem
Gerät (technisches Datenblatt des Herstellers oder Handbuch) an das Medical Operation Center.
Mobiltelefon
Bei der Mitnahme im Freigepäck:
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Entfernen Sie, wenn möglich, die Batterie aus dem Gerät.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
MP3-Player
Bei der Mitnahme im Freigepäck:
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Nassbatterien (z. B. Rollstuhl)
max. 12 V / 100 Wh pro Batterie; max. 2 Ersatzbatterien
Auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Hitze entwickeln können.
Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.
Personentransportgeräte (E-Bike, E-Scooter, E-Gepäckroller und andere)
Darunter fallen folgende Geräte:
E-Bikes
Pedelecs/S-Pedelecs
E-Scooter
elektrische Gepäckroller (z. B. Modobags
Segways
elektrische Kinderwagen
elektrische Golf-Caddies
Dieses Verbot gilt unabhängig der Leistungskapazität und ob die Batterien fest montiert oder entfernbar sind, sowie für das batteriebetriebene Personen- und Sporttransportgerät ohne eingebauter Batterie.
Diese Gegenstände können nur als Fracht gemäß den IATA-Richtlinien für Gefahrgut befördert werden.
Powerbank
max. 12 V / 100 Wh pro Batterie; max. 2 Ersatzbatterien
Das Aufladen von Powerbanks ist an Bord nicht gestattet.
Für Lithium Batterien größer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie größer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung erforderlich.
Schrittmacher (z. B. Herz oder Hirn)
Keine Angaben.
Smartes Gepäck (entfernbare Lithium Batterien)
max. 100 Wh / 2 g LC
Die Batterie muss vom Gepäck entfernt werden.
Die entfernte Batterie muss in der Kabine transportiert werden.
Transport im Freigepäck ohne Batterie zulässig.
Smartes Gepäck über 100 Wh (entfernbare Lithium Batterien)
Die Batterie muss vom Gepäck entfernt werden.
Die entfernte Batterie muss in der Kabine transportiert werden.
Transport im Freigepäck ohne Batterie zulässig.
Smartes Gepäck (fest verbaute Lithium Batterien)
Smartes Gepäck mit fest verbauten Lithium Batterien über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist für den Transport verboten.
Smartwatch
Bei der Mitnahme im Freigepäck:
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Taschenlampe
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Entfernen Sie ggf. die Batterie aus dem Gerät.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. durch Kleidung oder Originalverpackung)
Taschenrechner
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.)
Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.