Flughafenfeuerwehr Löschfahrzeug.

Gefahrgut

Aufgrund gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen, sowie aus sicherheitstechnischen Gründen können nicht alle Gegenstände mitgenommen werden. Das betrifft die Mitnahme im Handgepäck, wie auch im Frei- oder Zusatzgepäck. Hierzu gehören:

  • Ätzende Substanzen, wie Säuren, Laugen/Basen und Nassbatterien
  • Gasbehälter, zum Beispiel Reizgase und Selbstverteidigungssprays
  • Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten, wie Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke und Reinigungsmittel
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits geringe Mengen Benzin enthalten (z.B. für Testzwecke)
  • Campingkocher, Gasbehälter und gefüllte Tauchflaschen
  • Explosivstoffe, einschließlich Feuerwerkskörper und Fackeln
  • Elektroschockwaffen, wie Taser
  • Giftige und infektiöse Substanzen, wie Quecksilber und Bakterien- oder Viruskulturen
  • Gegenstände, die Hitze erzeugen
  • Sauerstoffgeneratoren und flüssiger Sauerstoff
  • Leicht entzündliche Materialien, wie Überall-Streichhölzer
  • Batteriebetriebene Fortbewegungsmittel (z.B. E-Scooter, Hoverboards, Mini-Segways, Solowheels, Elektrofahrräder), unabhängig von der Batterieleistung
  • Oxidierende Substanzen, wie Bleichpulver und Superoxid
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen
  • Sicherheitstaschen oder Aktenkoffer mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Einrichtungen
  • Radioaktive Materialien und Gegenstände
  • Stark magnetische Substanzen
  • Trockeneis in Mengen über 2,5 kg

Elektronische Geräte und Batterien

Eine besondere Kategorie stellen elektronische Geräte und Batterien dar.

Flüssigkeiten und Aerosole

Eine besondere Kategorie stellen Flüssigkeiten und Aerosole dar.