Gefahrgut
Aufgrund gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen, sowie aus sicherheitstechnischen Gründen können nicht alle Gegenstände mitgenommen werden. Das betrifft die Mitnahme im Handgepäck, wie auch im Frei- oder Zusatzgepäck. Hierzu gehören:
- Ätzende Substanzen, wie Säuren, Laugen/Basen und Nassbatterien
- Gasbehälter, zum Beispiel Reizgase und Selbstverteidigungssprays
- Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten, wie Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke und Reinigungsmittel
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits geringe Mengen Benzin enthalten (z.B. für Testzwecke)
- Campingkocher, Gasbehälter und gefüllte Tauchflaschen
- Explosivstoffe, einschließlich Feuerwerkskörper und Fackeln
- Elektroschockwaffen, wie Taser
- Giftige und infektiöse Substanzen, wie Quecksilber und Bakterien- oder Viruskulturen
- Gegenstände, die Hitze erzeugen
- Sauerstoffgeneratoren und flüssiger Sauerstoff
- Leicht entzündliche Materialien, wie Überall-Streichhölzer
- Batteriebetriebene Fortbewegungsmittel (z.B. E-Scooter, Hoverboards, Mini-Segways, Solowheels, Elektrofahrräder), unabhängig von der Batterieleistung
- Oxidierende Substanzen, wie Bleichpulver und Superoxid
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen
- Sicherheitstaschen oder Aktenkoffer mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Einrichtungen
- Radioaktive Materialien und Gegenstände
- Stark magnetische Substanzen
- Trockeneis in Mengen über 2,5 kg
Elektronische Geräte und Batterien
Eine besondere Kategorie stellen elektronische Geräte und Batterien dar.
Flüssigkeiten und Aerosole
Eine besondere Kategorie stellen Flüssigkeiten und Aerosole dar.
